Die Antworten auf diese Frage sind ebenso vielfältig wie Kapitalerträge selbst. Zudem gibt es jährlich Änderungen, die nicht selten für Unklarheiten sorgen. Im folgenden Beitrag möchte ich Ihnen gerne einen Überblick über einige Punkte für die Pflicht oder den Vorteil der Abgabe der Anlage KAP geben.


Beispiele für die Pflicht zur Abgabe der Anlage KAP

Ausländische Bankverbindung: Soweit sie Zinsen, Dividenden oder andere Kapitalerträge aus einer ausländischen Bankverbindung erzielen, wurde noch keine Steuer einbehalten. Doch Vorsicht vor der simplen Übernahme von Erträgen aus ausländischen Bankunterlagen! Die dort ausgewiesenen Erträge entsprechen nicht zwingend den Erträgen nach deutschem Steuerrecht. Dies sollte vor allem bei Investmentfonds unbedingt geprüft werden.

Sparer-Pauschbetrag über 801 EUR bzw. 1602 EUR: Ihnen steht ein Freibetrag von 801 EUR bzw. 1602 EUR bei Ehegatten oder Lebenspartnern zu, den Sie bei auf ihre Bankverbindungen verteilen können. Haben Sie in Summe aber zu viel verteilt, müssen Sie die Steuern im Rahmen der Einkommensteuererklärung nachzahlen.

Zinsen aus einem privaten Darlehen: Auch Zinsen aus Darlehen, die sie vergeben haben, müssen sie in der Anlage KAP angeben, da hier bisher keine Steuer einbehalten wurde

Zinsen auf Erstattungen vom Finanzamt


Fälle, in denen Sie eine Anlage KAP abgeben sollten

Überprüfung des Steuereinbehalts: Sie haben jährlich einen Freibetrag von 801 EUR bzw. 1602 EUR bei Ehegatten. Diesen können Sie beliebig auf ihre Bankverbindung mit einem Freistellungsauftrag verteilen. Haben Sie diesen für Sie ungünstig verteilt und wurden von der Bank Steuern einbehalten, obwohl ihre gesamten Kapitalerträge die vorher genannten Grenzen nicht überschreiten, sollten Sie dies in der Anlage KAP angeben um die Steuern zurückzuerhalten.

Ersatzbemessungsgrundlage: Wenn Sie auf der Jahressteuerbescheinigung ihrer Bank unter dieser Position Erträge haben, dann musste ihre Bank aufgrund fehlender Anschaffungsdaten 30% des Veräußerungserlöses als Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer nehmen. In den meisten Fällen ist ihr tatsächlich erzielter Gewinn aber niedriger. Auch hier lohnt sich der Nachweis der tatsächlichen Kosten und die Angabe in der Anlage KAP.

Günstigerprüfung: Soweit ihr persönlicher Steuersatz geringer als 25% ist, sollten Sie unbedingt eine Anlage KAP abgeben um ihre Steuerlast zu mindern.

100.000 EUR Freibetrag bei Investmentfonds: Bei der Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds, die sie vor dem 01.01.2009 gekauft haben, haben Sie auf die Wertsteigerungen ab dem 01.01.2018 einen Freibetrag von 100.000 EUR. Dieser wird aber nicht von der Bank berücksichtigt und Sie müssen den Gewinn vorerst versteuern. Über die Anlage KAP können Sie sich diese Steuern wieder zurückholen.

Bankübergreifende Verlustverrechnung: Um Ihre Gewinne und Verlust optimal zu verrechnen, können Sie bei Ihrer Bank bis zum 15.12. des laufenden Jahres eine Verlustbescheinigung beantragen. Hier sollte aber vorher unbedingt überprüft werden, ob dies für Sie Sinn macht. Ist der Verlust einmal bescheinigt, kann der Verlust ausschließlich über die Abgabe einer Anlage KAP genutzt werden. Eine Rückübertragung zur Bank ist nicht möglich.

Fehlende Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen: Entscheidet sich der Gesetzgeber für neue Steuergesetze, kann die Bank diese nicht sofort umsetzen und sie werden beim Steuerabzug oder bei der Einstellung von Verlusten nicht berücksichtigt. Hier können Sie die für Sie günstigeren Regelungen über die Abgabe einer Anlage KAP beanspruchen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der wertlose Verfall von Wertpapieren ( § 20 Abs. 6 S. 6 EStG). Die Bank stellt diese teilweise noch nicht bei Ihnen als Verlust ein - aber im Rahmen der Anlage KAP können Sie diesen geltend machen.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine beispielhafte Aufzählung einiger Punkte ist. Ich hoffe, dass ich Ihnen durch meinen Beitrag einen Einblick in die Besteuerung der Kapitalerträge geben konnte. Kontaktieren Sie mich gerne, falls Sie weiterführende Fragen haben oder einen Rat bezüglich Ihrer persönlichen Fallkonstellation einholen möchten.